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Privatgutachten – ein wichtiges Dokument vor Gericht

Professionelle Privatgutachten können eine wertvolle Hilfestellung sein.

Privatgutachten wird gerichtlich verwendetDiese Gutachtenart wird auch als Parteiengutachten betitelt. Dies liegt darin begründet, dass der Sachverständige von einer der Parteien direkt beauftragt wird, die Sachlage zu klären. Hier hat sich der Sachverständige strikt an seinen Auftrag zu halten und nur die ihm aufgetragenen Fragen zu beantworten.

Es hält sich hartnäckig die (falsche) Aussage, Privatgutachten seien gerichtlich nicht zu verwerten. Hier hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil (Az.: IV ZR 57/08) erneut klargestellt, dass Privatgutachten in einem Gerichtsverfahren sehr wohl zu berücksichtigen sind.

Kommt es also zu einem Gerichtsverfahren, so müssen die bis dahin erstellten Gutachten in der Beweisführung und letztendlich in der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Letzten Endes obliegt dies natürlich nur dem Richter.

Ist an einem Privatgutachten von der Sachlage her nichts zu beanstanden, so ist dieses keinesfalls wertlos. Im Gegenteil, es kann sogar dem Gerichtssachverständigen eine wertvolle Hilfestellung sein und die Prozesskosten unter Umständen verringern.